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22.03.2020, 12:00 Uhr
Neuregelung der Notbetreuung
Die aktuelle Mail vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW (8. Schulmail) informiert über die Neuregelung in der Notbetreuung, gültig ab 23.03.2020:
Sie sollten diese nur in Anspruch nehmen, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. Die sozialen Kontakte müssen wir soweit wie möglich reduzieren.
Im Namen aller Lehrkräfte der Overbergschule wünschen wir Ihnen und Ihren Familien alles Gute und vor allem Gesundheit!
Bleiben Sie gesund!
Viele Grüße
gez. B. Licht und B. Sander (Schulleitungsteam)
- Alle Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind und im privaten Umfeld eine Betreuung nicht sichern können, haben unabhängig von der Beschäftigung des Partners/ der Partnerin einen Anspruch auf Notbetreuung.
- Der zeitliche Umfang der Notbetreuung wird ausgeweitet. Bei Bedarf steht die Betreuung an allen Tagen der Woche (auch samstags und sonntags) und in den Osterferien mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
- Das Formular für die Notbetreuung, die sog. Arbeitgeberbescheinigung, legen Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben der Schule vor. Werfen Sie den Antrag in dem Briefkasten vor dem Haupteingang ein oder schicken Sie ihn per Post oder Email.
- Das Formular finden Sie auf der Homepage der Stadt Warendorf.
Sie sollten diese nur in Anspruch nehmen, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. Die sozialen Kontakte müssen wir soweit wie möglich reduzieren.
Im Namen aller Lehrkräfte der Overbergschule wünschen wir Ihnen und Ihren Familien alles Gute und vor allem Gesundheit!
Bleiben Sie gesund!
Viele Grüße
gez. B. Licht und B. Sander (Schulleitungsteam)
aktualisiert von Britta Sander, 22.03.2020, 19:10 Uhr
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