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... aus der Schule
11.04.2021, 14:59 Uhr
Corona-Selbsttestung
Um Infektionsrisiken bezogen auf das Corona-Virus zu verringern und zugleich bestmöglichen Gesundheitsschutz für Kinder, Lehrkräfte und das weitere Personal an unseren Schulen zu gewährleisten, hat die Landesregierung eine Coronatestpflicht in Schulen beschlossen. Diese Testpflicht ist in der Coronabetreuungsverordnung in der ab dem 12. April 2021 gültigen Fassung geregelt.  

Alle SchülerInnen führen zweimalig pro Woche zu Schulbeginn im Klassenraum mit der Lerngruppe gemeinsam unter Anleitung von Lehrpersonen und/ oder OGS- und ÜMB-MitarbeiterInnen diesen Selbsttest durch. Während des Distanzunterrichts testen wir die SchülerInnen der pädagogischen Betreuung am Montag und am Mittwoch, während des Wechselunterrichts testen wir alle SchülerInnen im Präsenzunterricht am Mo und Mi (Kl. 2 und 4) bzw. am Die und Do (Kl. 1 und 3).
Alternativ zur Testung in der Schule ist es möglich, die negative Testung durch eine zertifizierte Teststelle (Bürgertestung) nachzuweisen. Die Bescheinigung über ein negatives Testergebnis muss zu Beginn des Unterrichts vorgelegt werden und darf höchstens 48 Stunden zurückliegen.

Informativ für Sie als Eltern ist das Video „In einfachen Schritten zum Testergebnis“ zum Clinitest Selbsttest der Firma Siemens Healthcare GmbH, um Ihre Kinder auf die regelmäßigen Testungen in der Schule vorzubereiten: www.clinitest.siemens-healthineers.com/
 
aktualisiert von Britta Sander, 11.04.2021, 15:14 Uhr
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