Notbetreuung im Lockdown in den Sommerferien
Am Montag, 29.06.2020 und am Dienstag, 30.06.2020 findet die Notbetreuung im Rahmen der OGS-Ferienbetreuung statt. Berechtigt sind laut Allgemeinverfügung des Kreises Warendorf alle Kinder, bei denen wenigstens ein Elternteil systemrelevant ist und die für die OGS-Ferienbetreuung angemeldet sind.
Sollte der Lockdown ab Mittwoch, 01.07.2020 fortbestehen, wird diese Regelung fortgesetzt. Bei Beendigung des Lockdowns greift die reguläre Ferienbetreuungsplanung der OGS.
aktualisiert von Britta Sander, 25.06.2020, 07:39 Uhr |