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Teilnahmepflichten
Muss mein Kind an allen Tagen an der Betreuung teilnehmen?
In der Regel ja, da sonst der Bedarf entsprechend der Vergabekriterien nicht bestehen würde. Nach der derzeitigen Erlasslage können wir eine Flexibilität nur in einem Rahmen gewährleisten, der den fortlaufenden Betrieb der OGS nicht beeinträchtigt und solange Kinder in die OGS-Angebote vollständig integriert sind.
Kann ich mein Kind zu unterschiedlichen Zeitpunkten abholen?
Die Abholzeiten richten sich nach der Konzeption des Trägers, der Caritas, sowie der Schule und sind für die Eltern bindend. Bei uns können die Kinder um 15:00 Uhr oder um 16:00 Uhr abgeholt werden oder gehen.
Gibt es Ausnahmen von der Teilnahmepflicht?
Wir müssen eine dauerhafte und möglichst vollumfängliche Teilnahme an den Ganztagsangeboten gewährleisten. Nach dem aktuellen Erlass gibt es Ausnahmen am Nachmittag während der Betreuungszeit bei:
• Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht
• Teilnahme an regelmäßigen außerschulischen Bildungsangeboten (z.B. im
Sportverein, in der Musikschule)
Sportverein, in der Musikschule)
• Ehrenamtliche Tätigkeiten (z.B. in Kirchen, Vereinen, Jugendgruppen)
• Wahrnehmung von Arztbesuchen, Therapien
• Freistellung aufgrund von familiären Ereignissen
Möchten Sie Ihr Kind freistellen, muss dies im Vorfeld rechtzeitig beantragt werden, bei regelmäßig stattfindenden außerschulischen Bildungsangeboten möglichst vor den Sommerferien.